Kein Grund für Verunsicherung von Eltern, Beschäftigten der Kitas oder der Träger

Übernahme der Betriebskostenzuschüsse für die Kitas durch den Kreis

Alle freiwilligen Leistungen der Gemeinde stehen auf Grund der aktuellen Haushaltslage auf dem Prüfstand, um eine erneute Haushaltssicherung zu vermeiden. Aktuell bezuschusst die Gemeinde Laer als freiwillige Leistung deklariert die Betriebskosten für einzelne Kitas in Laer.

Die Verträge zu diesen Leistungen haben unterschiedliche Laufzeiten. In jedem Fall aber laufen die bereits genehmigten Zahlungen und bestehenden Verträge wie vereinbart bis zum Ende der Vertragszeit weiter, mindestens bis Juli 2024, teilweise bis Juli 2025. Zuschüsse einzelner Kitas wurden bisher immer jährlich auf Antrag in den Haushalt eingestellt.

Das Jugendamt eines Landkreises, im Fall von Laer also der Kreis Steinfurt, hat die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung zu gewährleisten. Der Kreis sichert ein ausreichendes Angebot, welches der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entspricht und
dem Wohl und der Entwicklung der Kinder dient. Gleichzeitig gewährleistet der Kreis Steinfurt die Rechtsansprüche von Kindern auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung für Krippen- und Kindergartenkinder und darüber hinaus.

Zwei Tage vor der Zustimmung zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen im Rat fand mit Trägern der Kitas, Vertretern des Kreises, der Verwaltung von Laer und allen Fraktionen eine klärende Besprechung im Rathaus statt. Im Ergebnis konnte
festgehalten werden, dass der Kreis auf Antrag der Träger die Betriebskostenzuschüsse übernimmt.

Dass für die absehbare neue Situation noch Beschlüsse des Kreises zu fassen sind, ist bekannt. Das diese Beschlüsse kurzfristig gefasst werden können ist ebenso sicher, wie das Einspringen des in dieser Angelegenheit zuständigen Kreises.

Den Trägern wird dadurch kein finanzieller Nachteil entstehen und die Träger können planen wie in jedem anderen Jahr auch.

Weder Eltern noch Beschäftigte der Kitas sollten sich von der veränderten Situation verunsichern lassen. Das über kurz oder lang der Kreis die Betriebskostenzuschüsse über die Kreisjugendamtsumlage auf die Gemeinde als pflichtige Zahlung umlegt, ist zu erwarten.