Kündigung der Betriebskostenzuschüsse für die Kitas

Stellungnahme der Fraktionen

06.12.2023 Ratssitzung

Stellungnahme der Fraktionen zu Top 6

Kündigung der Betriebskostenzuschüsse für die Kitas vor dem Hintergrund der kommenden Haushaltslage

Im Anschluss an die letzte Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses erfolgte die Vorstellung der Haushaltslage der Gemeinde Laer durch den Kämmerer, Herrn Brinker, mit noch vorläufigem Stand für 2023.

Zum einen zeichnet sich ab, dass die Gemeinde in Kürze auf Grund erfolgreicher Sparanstrengungen auf der einen Seite und behutsamer Realisierung von Wünschen der Bürger, der Verwaltung und politischen Gremien auf der anderen Seite, aus der Haushaltssicherung entlassen werden kann.

Aber gleichzeitig zeichnet sich ab, dass die Gemeinde zukünftig keine finanziellen Spielräume hat. Nicht nur das erklärte politische Ziel aller Fraktionen die Gemeinde Laer durch eine Senkung der Gewerbesteuer und Grundsteuer B attraktiver zu machen – für Firmenansiedlungen, Neubürger und über eine Grundsteuerentlastung für alle Einwohnerinnen und Einwohner – sondern auch weitere Vorhaben der Politik beziehungsweise der Gemeinde stehen unter einem finanziellen Vorbehalt, beziehungsweise sie erscheinen momentan nicht möglich.

Anhand der derzeit bekannten und absehbaren Zahlungsverpflichtungen steht zu befürchten, dass die Gemeinde erneut im nächsten, spätestens übernächsten Jahr ein Haushaltssicherungskonzept erstellen muss.

Dies geschieht vor dem Hintergrund u.a.

  • steigender Betriebskosten für Strom und Gas.
  • gleichbleibender bis sinkende Einnahmen aus der Gewerbesteuer.
  • sinkender Einnahmen aus Zuwendungen.
  • stetig steigender Ausgaben durch Transferleistungen
  • steigender Kreisumlage, unter anderem durch die Jugendamtspauschale
  • steigender Ausgaben für die Übermittagsbetreuung
  • steigender Ausgaben durch Tarifanpassungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde und nicht zuletzt der Kitas
  • steigender Betriebskostenzuschüsse zu den Laerer Kitas und Kindergärten

Die in dieser Reihe aufgezählten Kostensteigerungen kann die Gemeinde Laer nicht steuern. Bis auf einen Punkt in dieser Kette sind es nicht freiwillige, sondern pflichtige Leistungen, die die Gemeinde zu erbringen hat. Nach unserem Kenntnisstand werden diese Leistungen durch Zuschüsse von Kreis und Land und Bund nur strukturell defizitär unterstützt. Die Gemeinde erbringt diese Leistungen auf Grund von Gesetzen und Beschlüssen, die der Bund gefasst hat, die über das Land auf die Kreise und letztlich die Kommunen heruntergebrochen werden. An den Beschlussfassungen zu diesen Gesetzen sind die Gemeinden wie Laer nur unzureichend beteiligt.

Alle freiwilligen Leistungen der Gemeinde stehen vor diesem Hintergrund deshalb auf dem Prüfstand, um eine erneute Haushaltssicherung zu vermeiden.

Freiwillige Leistungen in Form von Zuschüssen für Zisternen sollen gestrichen werden, um den Haushalt zu entlasten. Der Beschluss über den Antrag steht in dieser Ratssitzung an.

Ferner befinden sich in der Haushaltsplanung teils langfristig und als freiwillige Leistung deklariert rund 200000 € Betriebskostenzuschüsse für die Kitas in Laer.

Die Verträge zu diesen Leistungen haben unterschiedliche Laufzeiten und verlängern sich teilweise automatisch, sofern nicht fristgerecht seitens der Gemeinde gekündigt wird.

In jedem Fall aber laufen die bereits genehmigten Zahlungen und bestehenden Verträge wie vereinbart bis zum Ende der Vertragszeit weiter, mindestens bis Juli 2024.

Da die Zeit drängte, hatten wir uns in den Fraktionen darauf verständigt den Antrag im Umlaufverfahren per Mail abzustimmen.

Zu diesem Entwurf fand mit der Verwaltung noch eine Abstimmung statt, um missverständliche Formulierungen oder eine falsche Sicht insbesondere hinsichtlich der Kompensation ausgefallener Betriebskostenzuschüsse der Gemeinde Laer durch den Kreis zu korrigieren.

Dieser letzte Punkt war allen Fraktionen sehr wichtig, da wir definitiv nicht wollen, dass den Kitas ein Schaden entsteht. Ferner war uns wichtig, diesen Punkt in der öffentlichen Diskussion auch dadurch klarzustellen, dass unser bisheriger freiwilliger Zuschuss an dieser Stelle durch den Kreis übernommen wird.

Darüber hinaus war von allen Fraktionen geplant vor der Ratssitzung ein Gespräch mit den Trägern zu führen, in dem der Hintergrund und die möglichen Folgen dieses Antrags erläutert werden sollten.

Das Gespräch mit den Trägern und Vertretern des Kreises fand am 04.12.23 statt. Für dieses Gespräch bedanken wir uns. Es hat auf Seiten der Träger, des Kreises und bei den Vertretern der Gemeinde und des Rates zu einem besseren gegenseitigen Verständnis geführt.

Als Ergebnis haben wir aus diesem Gespräch mitgenommen, dass der Kreis als Verantwortlicher gemäß KitaGesetz die Aufgabe hat, die Kindertagesbetreuung zu gewährleisten. Der Kreis sichert gemäß KitaGesetz ein ausreichendes Angebot. Ist eine Einrichtung in den Bedarfsplan des Landkreises aufgenommen, hat der Kita-Träger gegenüber dem Landkreis mindestens einen Anspruch auf Bezuschussung seiner Personalkosten im Rahmen der gesetzlichen Personalbemessung.

Den Trägern soll und wird nach unserer Einschätzung kein finanzieller Nachteil entstehen.

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und Verunsicherungen, die bei den Trägern, den Mitarbeitenden der Kitas und den Eltern und Kindern in der Zwischenzeit entstanden sind. Auch für das ein oder andere Kommunikationsmissgeschick, letztlich gegenüber den Eltern, möchten wir uns entschuldigen.

Sollte das Beispiel der Gemeinde Laer Schule machen und zukünftig alle Gemeinden des Kreises diesen Weg gehen, wird es sich für den Kreis lohnen einen Mitarbeitenden mit den Vertragsgestaltungen und -abschlüssen zwischen Kreis und Trägern zu beauftragen. Diese Fachkraft wird dann in routinierter und effizienter Weise die Verträge gleichartig mit allen Trägern abschließen können. Wir sind uns im Klaren darüber, dass auch diese Personalkosten auf die einzelnen Gemeinden umgelegt werden. Gleichzeitig werden dadurch aber Kapazitäten bei der Gemeinde Laer frei, die für andere stetig wachsenden Aufgaben im sozialen Bereich dringend benötigt werden. Vorstellbar ist auch, dass es für die überörtlich tätigen Träger einfacher sein wird mit einem Verwaltungsmitarbeiter die nötigen Verträge für zahlreiche Kitas abzuschließen, anstatt mit 20 verschiedenen Personen aus 20 Gemeinden Verträge abzuschließen.

Die abschließende Frage der Gesamtkostenentwicklung mag keiner genau vorhersagen, aber festzuhalten ist, dass der personellen Mehrbelastung des Kreises eine Entlastung der ohnehin schon überlasteten Gemeindeverwaltung gegenübersteht.

Wir sind der Meinung es ist an der Zeit, dass der Kreis auch die Aufgaben übernimmt, die zwar seine gesetzliche Verpflichtung sind, die er aber in der Vergangenheit auf die Kommunen abgewälzt hat.

Der Kreis wird sich hinsichtlich der zu übernehmenden Betriebskostenzuschüsse an der Gemeinde schadlos halten. Die bisher freiwilligen Leistungen der Betriebskostenzuschüsse an die Träger werden künftig über die Kreisjugendamtsumlage mit der Gemeinde abgerechnet werden. Über diese Umlage wird die freiwillige Leistung für jeden erkennbar zu dem, was sie ist: eine Pflichtleistung.

Wir können Ihnen versichern, dass wir uns die Entscheidung zu diesem Antrag und die Entscheidung über diesen Antrag nicht leicht gemacht haben. Wir haben uns ausgiebig beraten. Allen Beteiligten war und ist besonders wichtig, dass die Kinder keine Nachteile erfahren und den Trägern keine finanziellen Mehrbelastungen entstehen.

Gez.
Dr. Matthias Heuermann Fraktionsvorsitz CDU

Gez.
Marion Lendermann Fraktionsvorsitz FDP

Gez.
Martin Püllen Fraktionsvorsitz SPD

Gez.
Hubert Bröker
Fraktionsvorsitz Bündnis 90 / Die Grünen