Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Antrag der SPD-Fraktion vom 18.04.2024 auf Neubescheidung der Abwassergebührenbescheide 2021 und 2022

Rechtliche Einschätzung

Es gibt keine offensichtlich falschen oder vorsätzlich fehlerhaft erstellten Bescheide. Alle Bescheide sind korrekt auf Basis des zu der Zeit geltenden Rechtes erstellt worden. Wie immer findet Verwaltungshandeln unter der Kontrolle der Gerichte statt. Deshalb hat jeder Bürger das Recht einem Bescheid zu widersprechen. Das haben Einzelne getan. Deren Bescheide sind zu dem Zeitpunkt nicht rechtskräftig geworden.

Alle anderen Bescheide sind nach Ablauf der Widerspruchsfrist rechtsgültig und nicht mehr anfechtbar.

Weder der Rat als Ganzes noch einzelne Fraktionen, getrieben durch politische Überlegungen oder getrieben durch schlechte Umfrageergebnisse auf Bundeseben, noch die Verwaltung haben das Recht, rechtskräftige Bescheide aufzuheben. Das könnte ggfls. ein Gericht erwirken.

Sollte die Verwaltung versuchen so zu handeln wie von der SPD gewünscht, gefährdet das die Rechtssicherheit. Kein Bürger wäre vor rückwirkenden Änderungen von Verwaltungsbescheiden sicher.

Der Wunsch der SPD durchbricht die Gewaltenteilung, wäre Willkür – das ist verfassungswidrig.

Das Verwaltungsgericht hatte nicht entschieden, dass die seit zig Jahren nach altem Recht durch zig NRW-Gemeindeverwaltungen erlassen rechtskräftigen Gebührenbescheide aufzuheben und zu korrigieren sind.

Lediglich zukünftige Bescheide sollen nach neuen Berechnungsregeln erstellt werden. An diese Auflage hat sich die Verwaltung gehalten

Rechnerische Einschätzung

Es wird unterstellt, dass es bei Aufhebung und Neuberechnung der Bescheide zu geringeren Zahlungsverpflichtungen käme. Die Bescheide haben Gebühren für entstandene Kosten festgesetzt. Die entstehenden Kosten einer Rückzahlung werden dann in die künftigen Gebührenrechnungen 2024 ff. wieder eingepreist. Das führt zu Ungerechtigkeiten bei Bürgern, die erst seit kurzem im Laer wohnen.

Die von der SPD behauptete Gerechtigkeit würde also nicht hergestellt, sondern an vielen Stellen zu ungerechten Ergebnissen führen.

Für alle anderen Bürger wäre es ein Nullsummenspiel. Das alles verbunden mit einem erheblichem überflüssigen Verwaltungsaufwand.

Fazit: Ungerechtigkeit für einige und Nullnummern für alle anderen, verbunden mit illegalem Verwaltungshandeln und dem damit verbunden erheblichen Verwaltungsaufwand sind nicht zu unterstützen.

Politische Einschätzung

Der Antrag ist die rein populistische Wahlkampfveranstaltung mangels besser Ideen. Die SPD Laer hat hier offensichtlich das Ziel aus den Augen verloren! So ist nichts zu erreichen – nichts für Laer, nichts für die Bürger von Laer und auch nicht für eine SPD in Laer. So beschäftigte die SPD sinnlos die übrigen Lokalpolitiker, aber was viel schwerer wiegt: Die Verwaltung wird durch derartige politische populistische Luftnummern behindert und belastet.

Es stellt sich außerdem die Frage, warum dieser Antrag, wenn die SPD-Fraktion denn überhaupt jemals vom Erfolg einer solchen Aktion überzeugt gewesen wäre, nicht früher, z.B. in 2022, gestellt wurde.

Auch hätte die SPD-Fraktion im Rahmen der gerade abgeschlossenen Haushaltsberatung für diesen Fall eine Rückstellung von Finanzmitteln im Haushalt beantragen können – oder?

Derartige Wahlkampfspielchen führen ins Leere. Das ist überflüssig und macht die SPD in Laer entbehrlich. Die Ziele der CDU sind andere. Wir möchten Laer weiterentwickeln und gestalten.