Antrag auf Einführung einer Grundsteuer C zum 1.1.2025

Die Grundsteuer C gab es schon einmal in Deutschland: als sogenannte Baulandsteuer. Sie war 1960 eingeführt worden, auf Antrag der FDP im Bundestag dann aber nach nur zwei Jahren Gültigkeit wieder abgeschafft worden. Immer wieder wurde die Neuauflage einer solchen Steuer diskutiert. Mit der aktuellen Grundsteuerreform wird die Grundsteuer C ab dem 1. Januar 2025 nun wieder eingeführt: Die jeweilige Kommune hat dann die Möglichkeit, die neue Grundsteuer C für unbebaute baureife Grundstücke zu erheben. Die Kommune kann damit nicht nur ihre Einnahmen erhöhen, sie macht damit vor dem Hintergrund des knappen Angebotes an Bauland für Wohn- und Gewerbezwecke Spekulationen mit Grundstücken unattraktiver.

Es ist das Ziel der CDU-Fraktion, aufgrund der bestehenden Wohnungsknappheit so viel Wohnraum in Laer zu schaffen wie möglich. Analoges gilt in Gewerbegebieten für die Ansiedlung von zusätzlichen Gewerbetreibenden. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die sog. Innenverdichtung. Um Grundeigentümer dazu zu bewegen, auf ihren Grundstücken Wohnraum zu schaffen, bzw. Flächen im Gewerbegebiet für Gewerbe zu nutzen, ist die Einführung eines Hebesatzes für die Grundsteuer C ein potenziell geeignetes Mittel.

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