Briefwahl – so wird’s gemacht!

Jeder, der am Wahltag verhindert ist, im angegebenen Wahllokal zu wählen, oder wer lieber bequem zu Hause wählen möchte, anstatt persönlich im Wahllokal zu erscheinen, kann per Briefwahl wählen.

Die Ausstellung des Wahlscheins wird im Wählerverzeichnis vermerkt und die Briefwahlunterlagen zugestellt. Durch diesen Vorgang wird verhindert, dass Wahlberechtigte sowohl per Briefwahl als auch im Wahllokal wählen gehen können.

Darüber hinaus können Briefwahlunterlagen auch per Fax oder E-Mail beim zuständigen Wahlamt beantragt werden

Das ist ganz einfach:

1.    Mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigungen etwa 4 Wochen vor der Wahl können Sie die Briefwahlunterlagen anfordern. Füllen Sie dazu zunächst den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig aus. Falls Sie bis zum 17. Mai 2009 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich mit Ihrer Stadtverwaltung in Verbindung setzen.

2.    Schicken Sie den unterschriebenen Antrag im verschlossenen und mit EURO 0,55 frankierten Umschlag an das Wahlamt Ihrer Stadtverwaltung. Die Adresse finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie könne die Briefwahlunterlagen auch online bei der Stadtverwaltung beantragen.

3.    Alle Unterlagen mit entsprechenden Briefumschlägen werden Ihnen in der Folge zugeschickt.

4.    Füllen Sie nun ihre Stimmzettel aus, stecken Sie sie in die dafür vorgesehenen Umschläge und verschließen sie diese.

5.    Bitte schicken Sie die Wahlunterlagen rechtzeitig an ihr Wahlamt. Sie könne aber auch eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen, Ihren Briefwahlantrag im Wahlamt abzugeben.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt für die Europawahl am 7. Juni 2009 sind

  • alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes und die Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am 03. Mai 2009, mit Hauptwohnsitz im Wahlbezirk ihrer Stadt gemeldet sind oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
  • sofern sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Was ist für Unionsbürger zu tun, die an ihrem deutschen Wohnsitz wählen möchten?

Um in Deutschland wählen zu können, müssen Sie bei der Gemeindebehörde Ihres deutschen Wohnortes in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein.

  • Wenn Sie bereits 2004 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen. Falls Sie bis zum 17. Mai 2009 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich mit Ihrer Gemeindebehörde in Verbindung setzen.
  • Alle anderen Unionsbürger müssen bis spätestens 17. Mai 2009 bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

briefwahl-info-flyer

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