Stellplatzsatzung für Kraftfahrzeuge und Fahrräder

Beschlussentwurf:

Der Rat der Gemeinde Laer möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt,

die Einführung einer Stellplatzsatzung für Laer zu erarbeiten. Hierbei sind die Herausforderungen im Wohnungsbau für eine zukünftige Ausrichtung besonders zu berücksichtigen und wie, – in welchem Umfang bei Bauvorhaben Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder geschaffen werden.

Begründung:

Durch die Landesbauordnung erhalten Städte und Gemeinden die Möglichkeit, eigene Regelungen festzusetzen und haben somit die Chance, Einfluss auf die Ausgestaltung von Bauvorhaben, auf die städtebauliche Entwicklung und auf die verkehrliche Entwicklung zu nehmen. Die eigene kommunale Stellplatzsatzung kann differenziert auf kommunale Entwicklungsplanungen und örtliche Gegebenheiten ausgerichtet werden und wird damit zum Baustein der kommunalen Verkehrsentwicklung und des Mobilitätsmanagements.

                                                                                                                                        Eine Stellplatzregelung ist auch erforderlich, um den ruhenden Verkehr nicht weiter in den öffentlichen Raum zu verlagern und dort zusätzliche Stellplatzbedarfe auszulösen. Teilweise muss auf der Straße geparkt werden, was vor allem zu Problemen bei der Durchfahrt von Feuerwehr, Rettungswagen, aber auch Müllwagen, führt.

Zwar entsteht bei der Wohnraumerstellung ein zusätzlicher Kostenfaktor durch die Stellplatzverordnung, die vorschreibt, wie viel Parkfläche pro Wohneinheit zur Verfügung stehen muss, aber dennoch sollte die Gemeinde Laer eine entsprechende Stellplatzsatzung einführen und so die Kfz-Stellplatznachfrage an die existierende und prognostische Haushaltsmotorisierung anzupassen.

Für eine Stellplatzsatzung werden für die jeweiligen Wohnformen Kennwerte des Stellplatzbedarfes abgeleitet, die sich aus der besonderen örtlichen Situation in Laer ergeben.

Die Gemeinde Laer kann somit damit das Ziel verfolgen, keine Stellplatzkapazitäten im Kontext von Bauvorhaben zu schaffen, die über den realen Bedarf hinausgehen und dadurch unnötig Ressourcen bindet. Andererseits trägt sie dafür Sorge, dass es durch die Festlegung realistischer Kfz-Stellplatzschlüssel nicht zu einer Verlagerung der Nachfrage in den ruhenden Verkehr in den öffentlichen Straßenraum kommt.

Grundlage für die Überlegungen kann die Musterstellplatzsatzung NRW mit ihren Anlagen und Hinweisen sein. Dort findet sich ein umfangreiches Instrumentarium zur Erstellung einer Satzung.